Die Tübinger SPD-Landtagsabgeordnete Rita Haller-Haid hat sich erfreut gezeigt, dass der Bundesrat mehrheitlich den Versuch der Landesregierung abgelehnt hat, den Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden teilweise zu streichen. „Mappus ist in Berlin mit seinem ersten Sparvorschlag gegen sozial Schwache kräftig auf die Nase gefallen“, erklärt die Abgeordnete, „es ist gut, dass die Ländermehrheit im Unterschied zu Mappus auf die oft prekäre Lebenssituation von Alleinerziehenden Rücksicht nimmt“.
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Der Unterhaltsvorschuss tritt ein, wenn die Väter der Kinder keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt zahlen. Die Jugendämter bemühen sich dann - auch mit rechtlichen Mitteln - die vorgelegten Beträge von den Vätern erstattet zu bekommen. Der Staat will so seit Beginn der achtziger Jahre den Streit um den Unterhalt unter den Eltern verhindern und die Armut vieler Alleinerziehender reduzieren.
Nach dem Willen der Landesregierung hätten Kinder von Alleinerziehenden zukünftig dann keinen Unterhaltsvorschuss mehr erhalten sollen, wenn die Mütter mit einem neuen Partner zusammenleben. Allerdings bestehe zwischen den neuen Partnern der Mütter und den Kindern keine zivilrechtliche Unterhaltsverpflichtung. „Alleinerziehende Mütter sollten nicht vor die Wahl gestellt werden, ob sie eine neue Bindung eingehen oder ob für ihr Kind ein ausreichendes Einkommen gesichert ist“, fordert Rita Haller-Haid. „Den Kindern muss geholfen werden, ihre Unterhaltsansprüche gegen ihre Väter durchzusetzen – und zwar unabhängig davon, ob die Mutter wieder mit einem neuen Partner zusammenlebt oder nicht“, so Rita Haller-Haid.
Die Geschäftsführerin des Tübinger Verbandes Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV), Karin Carapetyan, freut sich mit Haller-Haid darüber, dass „dieser völlig unsinnige Vorschlag der Landesregierung erst mal wieder vom Tisch ist.“
Nach Auskunft des Landratsamtes wird im Kreis Tübingen derzeit in knapp 700 Fällen Unterhaltsvorschuss gewährt.
gez. Rita Haller-Haid
